Die Umweltbank mit Sitz in Nürnberg ist eine Direktbank. Das Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft und im Freiverkehr der Börse München notiert. (WKN: 557080; ISIN: DE0005570808)
Die Kontoführung erfolgt schriftlich, telefonisch oder per Onlinebanking.
Die von der Umweltbank in der Satzung verankerte Umweltgarantie besagt, dass das Unternehmen die Einlagen der Kunden nur für Darlehen mit ethisch-ökologische Projekten ausgegeben werden dürfen.
So investiert das Unternehmen hauptsächlich in Projekte zur Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Blockheizkraftwerke, Niedrigenergiebauweise, Umweltfreundliche Produktion, Kreislaufwirtschaft, ökologische Landwirtschaft und Recycling. Die Finanzierungsschwerpunkte der Umweltbank werden durch eine Positvliste und eine Ausschlussliste genau eingegrenzt. Über die Einhaltung der Regeln wacht bei der Umweltbank als unabhängiges ökologisches Kontrollgremium der so genannte Umweltrat.
Auf der Anlageseite bietet die Umweltbank ihren Kunden verschiedene Sparprodukte wie das Umweltpluskonto (Tagesgeld), Umweltsparbuch, Umweltzertifikat, Umweltsparbuch Extra, Wachstumsparen sowie Umweltsparbrief und Umweltsparvertrag. Einlagen er Kunden bei der Umweltbank sind nur über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Das bedeutet bis zu 100.000 Euro pro Kunde.
Über die Einlagenprodukte hinaus vermittelt die Bank aber auch Umweltfonds, Aktien, Wandelanleihen, Unternehmensanleihen, Projekt-Genußscheine und UmweltBank-Genußscheine.
Die Bank ist eine so genannte beratende Direktbank, da sie auch Anlageberatung, Vermögensberatung und Kreditberatung offeriert.
Per 30.06.2013 betreute die Bank 113.522 Kunden mit 141 Mitarbeitern.
Satzung der UmweltBank
"Umweltschutz als UnternehmensgegenstandDie Satzung ist der Gesellschaftsvertrag einer Aktiengesellschaft. Sie definiert die grundlegenden Regelungen, auf denen die Geschäftsausübung des Unternehmens basiert. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Firma, Sitz und Geschäftszweck der Gesellschaft, zum Grundkapital sowie dem Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Satzung der UmweltBank geht weit über diese Angaben hinaus: Der Umweltschutz als Unternehmensziel ist in der Präämbel der Satzung verankert. Darin heißt es:
„Die UmweltBank setzt sich für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere für klares Wasser, reine Luft und eine gesunde Umwelt ein. Die UmweltBank verwirklicht Ideen, die allen zugute kommen. Sie unterstützt die ökologische Entwicklung unserer Gesellschaft und fördert integrative und vorbeugende Maßnahmen des Umweltschutzes. Die Schwerpunkte des Bankgeschäfts liegen in den Bereichen
Sonnenenergie,
Wind- und Wasserkraft,
Blockheizkraftwerke,
Niedrigenergiebauweise,
Umweltfreundliche Produktion,
Kreislaufwirtschaft,
ökologische Landwirtschaft und Recycling.
Die UmweltBank engagiert sich darüber hinaus für weitere Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes sowie für umwelt- und sozialverträgliche Vorhaben.“
Umfassende Kontrolle des satzungsgemäßen Handelns
Auch der Umweltrat, das unabhängige ökologische Kontrollgremium der UmweltBank, ist mit seiner Funktion in der Satzung festgeschrieben. Nicht nur der Umweltrat überwacht und protokolliert regelmäßig die Einhaltung der ökologischen Ausrichtung der Bank. Auch der Aufsichtsrat und die gesetzlichen Wirtschaftsprüfer überprüfen das satzungsgemäße Handeln der UmweltBank."